Behandlungsangebot
Therapieansätze und -methoden im Bereich der Psychotherapie gibt es viele. Über eine sozialrechtliche Anerkennung verfügen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem jedoch nur die Verhaltenstherapie und zwei von der Psychoanalyse abgeleitete Verfahren. Hinzugekommen ist seit dem 1. Juli 2020 die Systemische Therapie. Als Folge dieser sozialrechtlichen Anerkennung werden im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung die Kosten für diese Psychotherapien von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen auf Antrag und bei Langzeittherapien nach Prüfung durch einen externen Gutachter übernommen, wenn es sich bei der beantragten Therapie um ein anerkanntes Verfahren handelt und solange es sich dabei um zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Psychotherapie handelt.
In der Form der Einzeltherapie für Erwachsene biete ich in meiner Praxis für gesetzlich Versicherte, Selbstzahler, Beihilfeberechtigte und Privatversicherte die mit psychoanalytischen Mitteln arbeitenden Behandlungsmethoden an, die nach den jeweiligen Psychotherapie-Richtlinien anerkannt sind. Dies sind aktuell
- die analytische Psychotherapie,
- die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- die Sonderformen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und
- die psychotherapeutische Akutbehandlung.
In der analytischen Psychotherapie wird neben der neurotischen Symptomatik auch die der Symptomatik zu Grunde liegende neurotische Struktur der Patientin oder des Patienten behandelt. Unter Nutzung regressiver Prozesse wird hier das therapeutische Geschehen mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Widerstandsanalyse in Gang gesetzt und gefördert.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dient der Behandlung aktuell wirksamer neurotischer Konflikte unter der Beachtung von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand. Dabei wird eine Konzentration des therapeutischen Prozesses angestrebt. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kommt jedoch auch dann zur Anwendung, wenn eine längerfristige therapeutische Beziehung erforderlich ist.
Unter die Sonderformen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie fallen Behandlungsmethoden, die mit speziellen Ansätzen auf besondere Gegebenheiten der Patienten reagieren oder spezielle Therapieansätze verfolgen. Liegt beispielsweise ein eng umgrenzter Konflikt vor, kommt die Kurztherapie zur Anwendung. Ist die Belastbarkeit des Patienten gering, dient die niederfrequente Therapie der Ermöglichung einer längerfristigen, Halt gewährenden Beziehung.
Bei der Akutbehandlung handelt es sich um eine psychotherapeutische Intervention für gesetzlich Versicherte, die sich möglichst zeitnah an die Sprechstunde anschließen soll. Sie ist auf eine kurzfristige Besserung der Symptomatik ausgerichtet und kann damit auch dabei helfen, eine Fixierung und Chronifizierung der psychischen Störung zu vermeiden. Bei Patientinnen oder Patienten, bei denen bereits zu Beginn erkennbar ist, dass für sie die Akutbehandlung nicht ausreichen wird, soll sie dazu dienen, diese so zu stabilisieren, dass ihnen eine Anschlussbehandlung oder andere ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen empfohlen werden können.